Bevor eine Autoversicherung abgeschlossen wird, sollte nicht nur die Prämienhöhe eine entscheidende Rolle spielen, sondern auch, welchen Leistungsumfang die einzelnen Tarife bieten. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, unterscheiden sich die einzelnen Leistungen der Anbieter nur kaum. Wer diese allerdings um eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ergänzen möchte, sollte genau hinschauen.
Die Teilkaskoversicherung sieht in den meisten Fällen die Übernahme von Schäden durch Entwendung des Fahrzeuges (z. B. durch Diebstahl, Raub, Unterschlagung), Unwetter (Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung), Glasschäden sowie Schäden, verursacht durch Wild, vor. In einigen Tarifen sind auch Schäden durch Marderbisse mit versichert, dies könnte dann sinnvoll sein, wenn das Fahrzeug nicht in einer Garage untergestellt werden kann.
Wer sich für eine Vollkaskoversicherung entscheidet, erhält zum einen die Leistungen aus der Teilkaskoversicherung zum anderen umfasst diese Schäden durch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Auch eine Neuwertentschädigung kann Bestandteil der Vollkasko-Versicherung sein. Anstatt des Wiederbeschaffungswertes wird nach einem Totalschaden der Neuwert des Fahrzeuges ersetzt. Ein solcher Tarif ist vor allem beim Kauf eines Neuwagens interessant. Unterschiede gibt es dann allerdings hinsichtlich der Dauer einer solchen Neuwertentschädigung, diese kann nämlich von 6 bis 24 Monaten variieren.
Einige Tarife sehen auch die Deckung von Schäden am eigenen Fahrzeug vor, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Denn kommt es zu einem Unfall infolge einer großen Fahrlässigkeit, wie z. B. das Überfahren einer roten Ampel, kann diese erhebliche Leistungskürzungen mit sich bringen, so dass eine Unachtsamkeit des Fahrers ohne ausreichende Versicherung zum finanziellen Verhängnis werden kann.
Wer seinen Versicherungsbeitrag noch etwas verringern möchte, der kann eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbaren.
















