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Drogenbeauftragte der Bundesregierung sieht Alkohol und Tabak als Grundbedarf

09 Sep
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Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmanns, hat unlängst die Behauptung aufgestellt, dass Alkohol und Zigarreten zum Grundbedarf gehören und in den ALG-II-Regelsatz eingearbeitet werden sollen. Sie behauptet "Ganz klar gehört in den Regelsatz für Langzeitarbeitslose eine Position für Genussmittel".

Dies bedeutet dann letztendlich, dass der Steuerzahler für das Suchtverhalten der Hartz IV Empfänger aufkommen soll? Mir erschient dies unpassend, diesen Missstand auch noch als offiziell von der Regierung akzeptiert zu titulieren.

Man kann nur hoffen, dass diese kuriose Blüte nur politisches Gerede war.

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