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Hilft auch in außergewöhnlichen Fällen - Die Hausratversicherung

14 Nov
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Kaum zu glauben, aber wahr – die gewöhnliche Hausratversicherung deckt nicht nur Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus entstehen. So unterschiedlich die Preise der Versicherer sind, so verschieden sind die Leistungen, die im Spektrum der Gesellschaften abgesichert sind – manchmal sogar ohne Mehrkosten. Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich, wenn ein Vertrag neu abgeschlossen wird oder ein Wechsel ansteht.

Ob Fahrzeuganprall oder Wasserbettschaden – Die Hausratversicherung hilft

Es gibt eine Reihe von außergewöhnlichen Einschlüssen, die die Versicherungsgesellschaften in ihre Verträge nehmen. So kann zum Beispiel ein Wasserschaden, der durch austretendes Wasser aus einem Wasserbett entstanden ist, von der Hausratversicherung reguliert werden.
Auch der Anprall eines Fahrzeugs gegen das Haus mit den resultierenden Schäden an der Wohnungseinrichtung kann versichert werden. Dazu zählt der Anprall von Autos, aber auch der Anprall von Lokomotiven, Zügen und von Flugzeugen! Versicherungsnehmer in einer engen Ortsdurchfahrt oder an einem gefährlichen Bahnübergang werden dies zu schätzen wissen…

Szenenwechsel – Sie lassen Ihr Auto an der Bank stehen und wollen nur „kurz“ zum Automaten um Geld oder Auszüge zu holen. Auf dem Weg zurück zum Auto stockt Ihnen der Atem – die Beifahrerscheibe ist zertrümmert, die Tasche mit allen Ausweispapieren ist verschwunden. Das wird nicht nur zeitaufwändig, sondern auch teuer! Bis alle Papiere ersetzt sind, entstehen Ihnen einige unerwartete Kosten. Eine Hausratversicherung kann den Ersatz von Schäden bei einem Diebstahl aus dem Fahrzeug ersetzen. Ein Hausratversicherung Vergleich lohnt sich auf jeden Fall.

Ebenso unangenehm – der neue Kinderwagen oder das tolle Rennrad wird aus dem Keller oder dem Hausflur gestohlen. Nicht jede Versicherung übernimmt den Schaden, schon gar nicht, wenn er während der Nachtstunden verursacht wurde. Gott sei Dank gibt es Versicherer, die diesen Diebstahl auch dann ausgleichen. Meist können Sie sogar die Höhe des Schadenersatzes selbst bestimmen, wenn Sie die Wahl zwischen ein bis fünf Prozent der Versicherungssumme haben.

Haben Sie also den einen oder anderen außergewöhnlichen Wunsch bei Ihrer Hausratversicherung, zögern Sie nicht, diese bei Bedarf zu kündigen und zu wechseln.
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