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Unzulässige Funktionszulagen für Abgeordnete

14 Nov
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Laut des Nachrichtenmagazins Stern erhalten Abgeordnete unzulässige Funktionszulagen. Diese wurden jedoch im Jahr 2000 von dem Bundesverfassungsgericht verworfen. Demnach dürften nur noch Fraktionschefs diese Zusatzzahlungen erhalten. Bei der CDU/CSU, SPD und FDP sieht es indes so aus, dass auch Unbefugte auf diese Weise honoriert werden. Die Parteien selbst wollen sich natürlich nicht dazu äußern.
Im Jahr 2009 sind diese Funktionszulagen auf eine Summe von 3,6 Millionen Euro gestiegen, 1999 waren es noch 2,3 Millionen.
Die übliche Diät eines Bundestagsabgeordneten beträgt derzeit 7.668 Euro. Olaf Scholz zum Beispiel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, kriegt zusätzlich zu dieser Diät noch 3.450 Euro. Unzulässig, wenn man sich den Gerichtsspruch des Bundesverfassungsgerichts bedenkt. Die Gelder für die Funktionsetats kommen fast ausschließlich von den Steuergeldern.

Da braucht man sich ja nicht zu wundern, dass für die Bildung kein Geld übrig ist.

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