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Häusliche Arbeitszimmer wieder absetzbar

29 Okt
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Laut eines vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes sind häusliche Arbeitszimmer wieder absetzbar. Demnach können bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz für die berufliche Tätigkeit zur Verfügung steht. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2007.

Das beschlossene Jahressteuergesetz beinhaltet insgesamt 180 Einzeländerungen, unter anderem werden Empfänger von Arbeitslosengeld II das Recht auf die Möglichkeit einer staatliche Rister-Förderung haben, eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftssteuer den Ehen gleichgestellt und Unternehmen werden beim Lohnsteuerabzug entlastet.




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