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Der Aldi unter den Fegern: Ein Berliner hebelt Schornsteinfeger-Monopol in Brandenburg aus

26 Jul
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Der Aldi unter den Fegern: Ein Berliner hebelt Schornsteinfeger-Monopol in Brandenburg aus

Seelow (moz) Das Schornsteinfegermonopol in Deutschland soll 2013 fallen. Bis dahin hat die EU der Branche Zeit gelassen, sich auf den Wettbewerb einzustellen. Viele Hausbesitzer können es kaum erwarten, ihren Schornsteinfeger frei wählen zu können. Mancher versucht schon jetzt, ein Schlupfloch zu nutzen.

Freie Wahl? Philipp Lissel (r.) aus Seelow (Märkisch-Oderland) will gegen das deutsche Schornsteinfegermonopol ankämpfen. Er hat Roman Heit im Internet gefunden. Der Schornsteinfegergeselle steht in Diensten eines österreichischen Rauchfangkehrermeisters. © Johann Müller
Philipp Lissel sieht sich als Pionier in Sachen Wechselbereitschaft. ?Ich war der erste in der Region, der 1999 die neue Freiheit des Strommarktes genutzt hat?, sagt der Seelower Restaurantbesitzer. Der aus Hamburg stammende 47-Jährige hat zwei Jahre lang an der Seite von Yellow Strom sein Wechselrecht eingeklagt. Und ?ich war auch einer der ersten, der von der Telekom weggegangen ist?, sagt Lissel stolz. Jetzt hat er seinem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister Mario Glenz und dem deutschen Schornsteinfegermonopol den Kampf angesagt.

Die ?selbstherrliche Terminvorgabe? seines zuständigen Schornsteinfegers habe ihn seit Jahren geärgert. Der sei ?immer ausgerechnet zur Mittagszeit, wenn in der Küche Hochbetrieb herrscht?, gekommen, erklärt der Inhaber des Restaurants ?Krokodil?. Nachdem er sich darüber beschwert hatte, stand der Mann in Schwarz diesmal am 24. Juni, um 7 Uhr, vor der Tür des ?Krokodil?. ?Das wollte Herr Lissel doch so? sagt der Schornsteinfegermeister. Der Wirt untersagte ihm das Betreten. Wenig später hatte Lissel einen sogenannten Feuerstättenbescheid im Briefkasten.

In dem hat der für den Kehrbezirk Seelow zuständige Meister dem Gastronomen bis 2015 Termine vorgegeben, bis zu denen er die gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenschauen nachweisen muss. Für 2011 war dem Lissel bis zum 8. Juli Frist gesetzt und im Falle der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 5000 Euro angedroht worden.

Das war für den Wirt eine Kampfansage: ?Ich habe mich im Internet umgesehen und bin unter ?freie Schornsteinfegerwahl? fündig geworden, berichtet der Seelower. Er wählte die angegebene Berliner Nummer ? und landete bei der EU-Schornsteinfeger-Vermittlung von Nicole Heit. Von ihr erfuhr der Restaurantbetreiber, dass er sich von seinem zuständigen Schornsteinfegermeister das Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Kehrarbeiten besorgen müsse. Dann könne sie einen freien Schornsteinfeger schicken. Nicole Heits Mann Roman kam am 1. Juli nach Seelow, ins ?Krokodil?. Er legte Philipp Lissel die von der Handwerkskammer Berlin ausgestellte Bescheinigung vor, nach der dem österreichischen Rauchfangkehrermeister Jürgen Michael Maier die selbständige Ausübung im Schornsteinfeger-Handwerk erlaubt wird. Das am 28. April 2011 ausgestellte Papier ist ein Jahr gültig ? und gilt ?nur für die grenzüberschreitende Tätigkeit, ohne Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland?. Schornsteinfegergeselle Roman Heit ist bei dem Österreicher angestellt.

Dass ein deutscher Schornsteinfeger für einen im EU-Ausland ansässigen Betrieb in Deutschland arbeitet, ist seit dem 29. November 2008 grundsätzlich erlaubt. Allerdings eingeschränkt. Denn zulässig ist nur eine vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit im Auftrag des ausländischen Betriebes. Um die Auslegung der Begriffe ?vorübergehend? und ?gelegentlich? streiten sich Roman Heit und sein Chef inzwischen mit dem Berliner Senator für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vor Gericht. Denn die Umsetzung des Schornsteinfegerrechts ist Ländersache. Fakt ist: Unmittelbar, nachdem Roman Heit am 2. Mai dieses Jahres auf drei Berliner Grundstücken Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt hatte, kam die Untersagungsverfügung. In der verbietet die Senatsverwaltung dem Berliner weitere Arbeiten für den österreichischen Betrieb im Land Berlin.
?Das ist faktisch ein Berufsverbot?, sagt Roman Heit, dem inzwischen die unzulässige Gründung einer Zweigniederlassung in Berlin unterstellt wird. Heit hat bei der EU Beschwerde eingelegt. Der Schornsteinfegergeselle registriert ein ?massives Aufgebot? des deutschen Schornsteinfegerhandwerks gegen die drohende Konkurrenz. Noch vor der Untersagung durch den Senat traf bei ihm ein Schreiben ?eines Vereins namens ?Rußtizia? ein, der mit Klagebefugnis die Interessen der deutschen Schornsteinfeger vertritt. ?Rußtizia? forderte von Heit die Abgabe einer Unterlassungserklärung ? die dieser verweigert.
Stattdessen sind Roman Heit und sein österreichischer Chef ins Nachbarland Brandenburg ausgewichen. Seit Anfang Juni, sagt der Berliner, habe er außer in Seelow noch in Potsdam gearbeitet. Die Reaktion der Vertreter des Schornsteinfegerhandwerks dürfte nicht lange auf sich warten lassen. ?Ich werde die Sache durch das Ordnungsamt des Landkreises sowie durch die Handwerkskammer beziehungsweise das Wirtschaftsministerium prüfen lassen?, kündigt Mario Glenz im ?Fall Lissel? an.
Für den Seelower Bezirksschornsteinfegermeister ist es der erste Konkurrenz-Fall durch einen EU-Betrieb. Ein polnischer Schornsteinfeger sei in seinem Kehrbezirk ? trotz Grenznähe ? noch nicht aktiv geworden, sagt er. Glenz vermutet, dass polnische Berufskollegen den deutschen Anforderungen fachlich noch nicht gerecht werden.
Philipp Lissel zahlt für die Arbeiten seines freien Schornsteinfegers rund 30 Prozent weniger, als ihm sein Bezirksschornsteinfeger bislang berechnet hat. Denn Roman Heits österreichischer Dienstherr ist nicht an die Brandenburger Kehr- und Gebührenordnung gebunden. Doch bei den Kosten wird es nicht bleiben.

Schornsteinfeger Glenz hat dem Seelower Wirt inzwischen das Formblatt in Rechnung stellt. Der Kehrbezirksinhaber will zudem sich Lissels Gasheizanlage noch einmal anschauen. Denn in diesem Jahr stehe die Feuerstättenschau an, die nur er als zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister durchführen darf. Sollte der Einsatz des freien Schornsteinfegers für rechtswidrig erklärt werden, müsste Mario Glenz zudem noch einmal messen kommen ? und eine weitere Rechnung stellen.
Roman Heit indes sieht seine Zeit bald kommen: ?2013 brechen die Dämme. Dann will ich der Aldi unter den Schornsteinfegern der Region sein?, sagt er. Tausende Klicks auf der Internetseite seiner Frau zeugen vom Interesse. Die selbstständige Ausübung seines Handwerks soll auch dann jedoch noch an einen Meisterbrief gebunden sein.

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