Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der
Solidaritätszuschlag vorerst weiterhin erhoben werden darf. Die Verfassungshüter begründen ihren Beschluss damit, dass die Vorlage der Richter des
Niedersächsischen Finanzgerichts, die von der
Verfassungswidrigkeit des
Soli für 2007 ausgegangen ist, nicht zulässig sei, da sich die Richter
nicht ausreichend mit dem Wesen des Solidaritätszuschlags auseinandergesetzt hätten.
Der Soli wurde eingeführt, um die
Wiedervereinigung finanzieren zu können. Da der Soli aber, als er 1995 widereingeführt wurde keinem bestimmten
Zweck zugeordnet wurde, kam es zu der Vermutung die Abgaben seien verfassungswidrig. Das Gericht lässt aber in seine Entscheidung auch einfließen, dass es über die Rechtmäßigkeit der
Ergänzungsabgaben bereits entschieden habe, und diese aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht befristet sein müssen.
Das heiß für den Steuerzahler, dass er erstmal weiter bezahlen muss. Bis der Fall womöglich vor dem
Europäischen Gericht für Menschenrechte landet.