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Der Solidaritätszuschlag darf weiterhin erhoben werden

23 Sep
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag vorerst weiterhin erhoben werden darf. Die Verfassungshüter begründen ihren Beschluss damit, dass die Vorlage der Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts, die von der Verfassungswidrigkeit des Soli für 2007 ausgegangen ist, nicht zulässig sei, da sich die Richter nicht ausreichend mit dem Wesen des Solidaritätszuschlags auseinandergesetzt hätten.
Der Soli wurde eingeführt, um die Wiedervereinigung finanzieren zu können. Da der Soli aber, als er 1995 widereingeführt wurde keinem bestimmten Zweck zugeordnet wurde, kam es zu der Vermutung die Abgaben seien verfassungswidrig. Das Gericht lässt aber in seine Entscheidung auch einfließen, dass es über die Rechtmäßigkeit der Ergänzungsabgaben bereits entschieden habe, und diese aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht befristet sein müssen.

Das heiß für den Steuerzahler, dass er erstmal weiter bezahlen muss. Bis der Fall womöglich vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte landet.
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