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Das Gericht in Mannheim hat den
Befangenheitsantrag der Verteidigung
Jörg Kachelmanns abgelehnt. Laut der Begründung des Gerichts bestünde keine hinreichende Veranlassung die
Unparteilickheit und Unvoreingenommenheit der Richter
in Frage zu stellen.
So wird der Prozess gegen Kachelmann nach einer kurzen Verhandlungspause wieder fortgesetzt.